BGH-Gerichtsurteil: Extra-Beitrag für Paypal ist zulässig

Händler dürfen Extra-Beitrag für Paypal verlangen

Der Fernbus-Betreiber Flixbus darf von seinen Kunden eine Zusatz-Betrag für die Payment-Verfahren Paypal und Sofortüberweisung verlangen. So entschieden es jetzt die Richter des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe.

Nicht alle Payment-Verfahren sind gratis

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Händler ihren Kunden für die Nutzung der Zahlarten Paypal und Sofortüberweisung eine Zusatzgebühr in Rechnung stellen dürfen. - Quelle: Shutterstock.com

Mittlerweile gibt es zahlreiche unterschiedliche Payment-Verfahren, für die Kunden gilt dabei: eine Zusatz-Beitrag bei einer Bezahlung per Banküberweisung, Lastschrift oder Kreditkarte ist verboten. Diese Regelung gilt jedoch nicht für Transaktionen über den Bezahldienst Paypal oder via Sofortüberweisung. Bei diesen Bezahlwegen dürfen Unternehmen von ihren Kunden eine Zusatz-Kosten verlangen. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Die Begründung: Hier werde Geld für die Einschaltung eines Dienstleisters verlangt, der noch zusätzliche Leistungen übernehme, beispielsweise die Prüfung der Bonität (Az. I ZR 203/19).

Rechtsstreit wegen Extra-Betrag für Paypal zwischen Flixbus und der Wettbewerbszentrale

Das Urteil beendet einen Rechtsstreit zwischen der FlixMobility GmbH, dem Betreiber des Busunternehmens „Flixbus“ und der Frankfurter Wettbewerbszentrale. Hintergrund war die Gebührenerhebung von Flixbus bei Paypal und Sofortüberweisung. Das Busunternehmen bietet im Internet vier Zahlungsmöglichkeiten an: EC-Karte, Kreditkarte, Sofortüberweisung oder Paypal. Bei Sofortüberweisung und Paypal wird eine zusätzliche Abgabe fällig, deren Höhe vom Preis der gebuchten Reise abhängt. Die Wettbewerbszentrale hatte den Rechtsstreit als Musterverfahren angestoßen, um die Frage grundsätzlich klären zu lassen. Wie schon das Oberlandesgericht München wiesen die BGH-Richter die Klage gegen Flixbus nun in letzter Instanz ab.

Wofür wird die Extra-Gebühr erhoben?

Für die Bezahl-Option Paypal müssen Zahler und Empfänger über ein Paypal-Konto verfügen. Ist darauf nicht genügend Geld, kann der Payment-Dienst Zahlungen per Lastschrift einziehen. Hier trägt der Empfänger die von Paypal erhobenen Kosten. Bei einer Zahlung per Sofortüberweisung ist neben den Banken noch der Bezahldienstleister Sofort-GmbH zwischengeschaltet. Dieser prüft die Bonität des Käufers, was dem Empfänger des Geldes schnellere Sicherheit über die Buchung geben soll. Diese Dienstleistung muss der Geld-Empfänger, hier also Flixbus bezahlen. Nach dem BGH-Urteil steht es dem Händler jetzt frei, ob er die Extra-Kosten direkt an den Kunden weiterreicht, der den Service nutzt. Flixbus hatte in der Vergangenheit eine Extra-Betrag für beide Dienste verlangt, das ist aktuell aber nicht mehr der Fall.

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