GIROKONTO RICHTIG KÜNDIGEN UND UMZIEHEN

Girokonto kündigen: Alles über Fristen, Ablauf und Wechselservice

Ein Girokonto ist zumeist eine flexible Angelegenheit – zumindest was die Laufzeiten und Kündigungsfristen angeht. Wenn Sie – aus welchen Gründen auch immer – Ihr Girokonto kündigen und umziehen wollen, ist dies mit weniger Aufwand verbunden, als viele glauben.

DAS SIND DIE GRÜNDE FÜR EINE KÜNDIGUNG

Sollten Sie mit dem Girokonto bei Ihrer Bank nicht mehr zufrieden sein, können Sie das Bankkonto jederzeit kündigen. Dies geht oft einfacher als man denkt.

Sie können jederzeit Ihr Girokonto kündigen, vorausgesetzt es wurde keine individuelle Kündigungsfrist vereinbart. Die Gründe für eine Kündigung sind vielfältig. Oft spielen Service oder die Kosten eine Rolle. Wenn die Kontoführungsgebühren bei Ihrer Bank deutlich höher sind als bei einem vergleichbaren Angebot einer anderen Bank, sollte durchaus über einen Wechsel nachgedacht werden.

Aber: Nicht nur die monatlichen Gebühren sollten dabei eine Rolle spielen, sondern auch zusätzliche Kosten. Langt Ihre Bank für Bargeldabhebungen, Kontoauszüge und Co. ordentlich zu? Oder sind sämtliche Services im Monatspreis enthalten? Schauen Sie hier in die Preisverzeichnisse der Banken nach und vergleichen Sie genau!

EIN KÜNDIGUNGSSCHREIBEN VERFASSEN

Wenn Sie Ihr Girokonto kündigen wollen, brauchen Sie zuerst einmal ein Kündigungsschreiben. Dieses schicken Sie formlos per Post oder Fax an Ihre Bank. Bei einigen Banken oder Sparkassen können Sie das Girokonto auch online über ein entsprechendes Formular kündigen. Wichtig: In der Kündigung sollten Sie unbedingt Ihre neue Bankverbindung angeben. Nur so kann das Guthaben auf das Konto bei der neuen Bank überwiesen werden. Alternativ können Sie sich den Betrag auch bar auszahlen lassen.

ACHTEN SIE BEI DER KÜNDIGUNG AUF FRISTEN

Laut § 675h BGB gibt es bei einem Girokonto keine gesetzlichen Kündigungsfristen. Aber: Bei den Banken kann in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Kündigungsfrist festlegt sein. Diese darf aber nicht mehr als einen Monat betragen.

Bevor Sie Ihr altes Girokonto kündigen, sollten Sie ein neues eröffnen. Am besten ist es, wenn Sie dies zwei bis drei Monate vor einer Kündigung tun. Zudem sollten Sie sich einen Überblick verschaffen, welche Daueraufträge und Lastschriften umgestellt werden müssen. Andernfalls könnten Rechnung nicht bezahlt und Mahnungen ausgestellt werden.

KONTOWECHSEL LEICHT GEMACHT MIT EINEM KONTOWECHSELSERVICE

Um den Kontoumzug so unkompliziert wie möglich zu gestalten, sollten Sie einem Kontowechselservice nutzen. Solch einen Service bieten viele Banken an. In den Leistungen enthalten sind dabei:

  • die Übertragung des bestehenden Saldos auf das neue Konto
  • das Auslesen von Daueraufträgen
  • die Kündigung des bestehenden Kontos
  • die Benachrichtigung aller Parteien für Zahlungen und Abbuchungen

Unterschieden wird dabei zwischen zwei Arten: gesetzlicher Kontowechselservice und freiwilliger Kontowechselservice. Seit 18. September 2016 sind alle deutschen Banken gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Kunden beim Kontowechsel zu unterstützen. Das Zahlungskontengesetz sieht zudem vor, dass der gesamte Wechsel-Prozess nicht länger als zwölf Geschäftstage dauern darf. Hier füllt der Kunde ein Ermächtigungsformular aus, das der Bank erlaubt, beim alten Finanzinstitut alle Daten anzufragen.

Beim freiwilligen Kontowechselservice arbeiten die Banken mit Dienstleistern zusammen, die den Kontowechsel abwickeln. Um den Service zu nutzen, müssen Sie bei der neuen Bank das Girokonto eröffnen. Mit den Daten der alten Bank melden Sie sich dann beim Wechselservice an, der mit Ihrer neuen Bank zusammenarbeitet.

Wichtig: Beide Wechselservices können nicht Ihre Kontodaten bei Anbietern wie Amazon, Paypal und iTunes ändern. Das müssen Sie selbst tun.

DANN DARF DIE BANK IHNEN KÜNDIGEN

Auch Banken besitzen das Recht, das Girokonto Ihrer Kunden zu kündigen. Dafür muss aber ein triftiger Grund vorliegen, zum Beispiel, wenn Sie plötzlich viel Vermögen verlieren oder Sie privatinsolvent sind. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall mindestens zwei Monate.

Bei Sparkassen ist das hingegen etwas strikter geregelt. Hier muss ein sachgerechter Grund genannt werden. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkassen steht dazu: „Soweit weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart sind, können der Kunde und bei Vorliegen eines sachgerechten Grundes auch die Sparkasse die gesamte Geschäftsbeziehung oder einzelne Geschäftszweige jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.“

Wenn Ihre Bank Ihnen das Konto kündigt, können Sie Einspruch einlegen. Zudem haben Sie die Möglichkeit, sich bei Problemen an den Ombudsmann der Bank zu wenden. Dieser kann helfen, zu vermitteln und zu schlichten.

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