10 Mythen über das Girokonto - Der Fakten-Check!

Von fehlenden kostenlosen Konten bis hin zu problemlosen Stornierungen von Überweisungen

Ein Großteil der Deutschen verfügt über ein sogenanntes Girokonto für Zahlungsein- und -ausgänge. Trotz der weiten Verbreitung halten sich noch immer viele Mythen hartnäckig. Wir klären in diesem Artikel auf, welche Mythen es gibt und wie die Realität aussieht.

Mythos 1: Nicht jeder bekommt ein Girokonto

Wir stellen bekannte Konto-Mythen richtig! Alle Fakten im Check!

Menschen mit wenig oder gar kein Geld haben keinen Anspruch auf ein Girokonto – so eine landläufige Meinung. Aber: Das ist falsch! Seit 18. Juni 2016 hat jeder – das schließt Obdachlose, Asylsuchende und Geduldete mit ein – einen Anspruch auf ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen. Solch ein Basiskonto muss mindestens Bar-Ein- und Auszahlungen, Lastschriften, Überweisungen, Kartenzahlungen und – falls von der Bank angeboten – Online-Banking ermöglichen.

Mythos 2: Es werden keine kostenlosen Girokonten mehr angeboten

Zugegeben: Das Angebot kostenloser Girokonten hat sich in den letzten Jahren deutlich reduziert. Es gibt sie aber immer noch – die kostenlosen Konten. Kostenlos bedeutet in diesem Fall, dass keine monatliche Kontoführungsgebühr erhoben wird. Hier sollten Sie vor allem bei Online-Banken nachschauen, die vermehrt solche kostenlosen Konten führen. Unabhängig vom Gehalt sind die Angebote aber mittlerweile rar gesät. Viele Banken knüpfen ein kostenloses Girokonto an eine Gehaltsgrenze.

Wichtig: Auch wenn das Konto als „kostenlos“ beworben wird, können Gebühren anfallen, etwa für Überweisungen oder Bargeldabhebungen.

Mythos 3: Zum Girokonto gehört ein Dispokredit

Das stimmt nicht. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Dispo. Solch einen Kredit erhalten Sie nur, wenn Sie einen regelmäßigen Geldeingang vorweisen können und einen Wohnsitz in Deutschland haben. Die Banken schauen hier genau hin und entscheiden, wer sein Konto überziehen darf und wer nicht. Aber: Auch wenn Sie über einen Dispo verfügen, sollten sie diesen so wenig wie möglich nutzen. Die Zinsen sind mit bis zu über 20 Prozent sehr hoch. Sollten Sie öfters ins Minus rutschen, kann ein Rahmen- oder Ratenkredit mit deutlich günstigeren Zinskonditionen hilfreich sein.

Mythos 4: Girokonto ist gleich Girokonto

Es gibt viele verschiedene Girokonto-Typen. Das fängt bereits beim Leistungs- und Service-Umfang an und hört bei der Verwendung auf. Neben dem bereits erwähnten Basiskonto gibt es auch sogenannte Premiumkonten. Diese haben in der Regel eine recht hohe Monatsgebühr von zehn Euro oder mehr. Dafür erhalten Sie das volle Leistungspaket inklusive unbegrenzte Anzahl an Überweisungen, Bargeldabhebungen, Einzahlungen sowie sämtliche Geldkarten (Giro, Kreditkarte).

Zudem wird zwischen verschiedenen Nutzungs-Möglichkeiten unterschieden. Bei einem Gehaltskonto handelt es sich um ein Girokonto, auf das ein regelmäßiges Einkommen eingeht. Bei einem Guthabenkonten können Sie lediglich Gutschriften entgegennehmen. Auszahlungen sind nur im Rahmen Ihres Guthabens möglich. Wenn Sie ins Minus rutschen, droht eine Sperrung des Kontos.

Bei einem Gemeinschaftskonto führen und verwalten mehrere Personen das Konto – mit gleichen oder unterschiedlichen Pflichten. Beim Und-Konto verfügen die Kontoinhaber gemeinsam über das Konto. Hier muss jede Transaktion von allen Kontoinhabern bestätigt beziehungsweise abgesegnet werden. Bei einem Oder-Konto kann jeder Kontoinhaber unabhängig vom anderen seine Geldgeschäfte selbstständig durchführen.

Mit einem Wertpapiertransaktionskonto können Sie Wertpapiergeschäfte abwickeln. Auf solch ein Konto überweisen Sie beispielsweise monatlich einen Betrag, der in den Kauf von Aktien oder Fondsanteile gesteckt wird. Zusätzlich profitieren Sie hier in der Regel von Zinsen.                                                                         

Mythos 5: Zum Girokonto gibt es eine EC-Karte dazu

Genau genommen erhalten Sie eine Girokarte (auch Debitkarte) zum Konto dazu. Diese hat bereits 2007 die vormals gebräuchliche EC-Karte abgelöst. Mit der Girocard können Sie im Handel  bargeldlos und kontaktlos bezahlen sowie Bargeld am Geldautomaten abheben und einzahlen. Zu einigen Kontomodellen gibt die Bank zudem eine Kreditkarte aus. Diese kostet oftmals extra. Hier wird eine Jahresgebühr berechnet. Bei einigen Girokonten sind die Kreditkarten aber auch kostenlos.

Mythos 6: Betrüger können Geld von der Girokarte stehlen

So einfach ist das Gott sei Dank nicht – auch nicht in Zeiten von kontaktlosen Bezahlungen. Diese werden über den Kurzstreckenfunk NFC (Near Field Communication) getätigt. Um kontaktlos Geld abzubuchen bedarf es eines bestimmten Empfangsgerätes sowie eines sehr geringen Abstandes zwischen Gerät und Karte, der bei maximal vier Zentimetern liegt. Sie würden es also merken, wenn Ihnen jemand mit einem bestimmten Gerät in der Hand sehr nah kommt.

Mythos 7: Kostenlos Bargeld bekommen Sie nur am Automaten der Hausbank

Hier kommt es darauf an, ob und in welchem Automatenverbund Ihre Bank ist. Innerhalb eines Verbundes können Sie an den Automaten der jeweiligen Teilnehmer kostenlos Geld abheben. In Deutschland gibt es aktuell vier Geldautomaten-Verbunde. Hier ein Überblick:

Anbieter/Verbund

Automaten-Anzahl

Mitglieder

Sparkassen-Netz

etwa 25.700

  • alle deutschen Sparkassen
  • 1822direkt

Bankcard-Servicenetz

etwa 18.300

  • Volksbanken  
  • Raiffeisenbanken
  • Sparda-Banken
  • Ethik Bank

Cash Group

etwa 9.000 (plus Kassen von 1.300 Tankstellen)

  • Unicredit Bank
  • Commerzbank  
  • Deutsche Bank
  • Postbank
  • Tochterunternehmen der genannten Banken

Cashpool

etwa 3.200

  • Bankhaus Hafner
  • Bank Schilling
  • Bank für Sozialwirtschaft
  • Bankhaus Bauer
  • Bankhaus C. L. Seeliger
  • Bankhaus Mayer
  • Bankhaus Gebr. Martin
  • Bankhaus J. Faisst
  • Privatbank Sperrer
  • Bankhaus Max Flessa
  • BBBank
  • Donner & Reuschel
  • Degussa Bank
  • Fürstlich Castell'sche Bank
  • Gabler-Saliter Bank
  • Berenberg
  • Merkur Bank
  • National-Bank
  • Pax-Bank
  • Santander
  • Sparda-Banken
  • Südwestbank
  • Targobank
  • Wüstenrot Bank
  • Oldenburgische Landesbank

Mythos 8: Die Bank kann mir fristlos mein Girokonto kündigen

Das stimmt so nicht. Generell hat das Geldinstitut nur das Recht auf eine fristlose Kündigung, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dazu gehören unter anderem, wenn Sie falsche Angaben über Ihre Vermögenslage machen oder das Bankpersonal beleidigen. Eine einmalige Kontopfändung oder die unerlaubte Überziehung eines Girokontos gilt nicht als gravierend und darf somit auch keine fristlose Kündigung nach sich ziehen.

Wenn die Bank aus einem anderen Grund das Girokonto kündigen möchte, bekommen Sie als Kunde eine zweimonatige Frist, innerhalb der Sie sämtliche Geldgeschäfte regeln und umziehen können. Wenn Sie das Konto kündigen wollen, können Sie dies in der Regel jederzeit tun. Maximal darf die Kündigungsfrist einen Monat betragen. Alles, was darüber hinausgeht, ist unzulässig.

Mythos 9: Eine Überweisung kann man sechs Wochen lang stornieren

Nein, eine Überweisung ist kein Lastschriftverfahren. Dementsprechend kann eine fehlerhaft getätigte Überweisung nicht wieder storniert oder „zurückgeholt“ werden. In diesem Fall müssen Sie den Empfänger der falschen Überweisung kontaktieren und das Geld zurückfordern. Dabei unterstützt Sie Ihre Bank, die für diese Dienste aber eine Gebühr verlangen darf. Wenn Sie Glück haben, gibt es bei einem Zahlendreher in der IBAN das Konto gar nicht. Dann kommt das Geld automatisch wieder zurück.

Mythos 10: Online-Banking und Mobile Banking ist unsicher

Generell haben die Banken Ihre Online-Zugänge sehr gut abgesichert und verschlüsselt. Die größte Gefahrenquelle sind Sie selbst – zum Beispiel dann, wenn Sie auf Betrüger hereinfallen. Daher gilt: Klicken Sie niemals auf Links in Mails, in denen Sie dazu aufgefordert werden, Ihre Kontodaten, Passwörter, TAN-Nummer etc. zu bestätigen, zu überprüfen oder anzugeben. Ihre Bank wird Sie nie auf solche Weise kontaktieren. Sind Sie sich unsicher, fragen Sie telefonisch bei der Bank nach.

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